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Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei bildet u.a. das Forderungsmanagement.

Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Schuldnerverzug entsteht ist beträchtlich und kann schlimmstenfalls zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Dies kann durch ein konsequentes Forderungsmanagement vermieden werden.
Die Anwaltskanzlei Ackenheil ist eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei bei Mainz,
im Herzen Rheinhessen, vor den Toren Frankfurts.

Durch ständige Fortbildungen, einen intensiven Austausch mit Fachkollegen und eine aktive Vernetzung mit
weiteren Spezialisten können wir Sie kompetent in allen Fragen des Rechts fachkundig unterstützen.
Selbstverständlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten deutschlandweit.

Wir fordern gerne mit unserem anwaltlichen Know-How (Mahnschreiben, Mahnbescheidsbeantragung, Prozessführung, Zwangsvollstreckung) Ihre offenen Forderungen ein.
Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen und es kommt aufgrund des Zahlungsausfalls dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssen Sie zum „Vertragsanwalt“ des Inkassounternehmens. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Anwalt Ihres Vertrauens.Im Gegensatz zu Inkassobüros sind Anwaltskanzleien zur umfassenden Durchführung des Verfahrens befugt. Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher außergerichtlicher Aufforderung nicht, kann die Forderung durch die Anwaltskanzlei Ackenheil, Forderungseinzug - Mainz, bundesweit auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Bei uns erhalten Sie die komplette Leistung aus einer Hand.
Beauftragen Sie uns zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer außenstehenden Forderungen -
Schnell, kompetent, günstig und in einer einfachen Verfahrensweise.

Wir benötigen lediglich eine Beauftragung/Vollmacht, die ursprüngliche Rechnung sowie die Mahnungen und legen los. Sollte der Schuldner trotz erfolgreicher Titulierung nicht zahlen, wird umgehend die Zwangsvollstreckung betrieben. Die Kontopfändung erweist sich dabei stets als probates Mittel zur Eintreibung der Forderung. Oftmals gelingt es uns jedoch bereits außergerichtlich, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Die Kosten des Verfahrens trägt in diesen Fällen der Schuldner. Dies umfasst auch die eigenen anwaltlichen Gebühren.


Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sind unsere Kosten anrechenbar.
Weitere Informationen unter:


www.forderungseinzug-mainz.de